Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Vermietung des Ferienhauses „BayerWald Cabin“

Stand: 13.09.2026


1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die zeitweise Vermietung des Ferienhauses „BayerWald Cabin“ in der Hubertusstraße 17, 94065 Waldkirchen, durch den Vermieter.

1.2 Das Ferienhaus wird ausschließlich zur vorübergehenden Nutzung zu Ferien- und Erholungszwecken vermietet. Eine Nutzung zu Wohnzwecken, zur dauerhaften Begründung eines Wohnsitzes oder zu gewerblichen Zwecken ist nicht gestattet.

1.3 Vertragspartner ist die Herbst Resorts GmbH.

1.4 Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.


2. Vertragsschluss

2.1 Die Darstellung des Ferienhauses auf der Website oder auf Buchungsplattformen stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.

2.2 Mit Abschluss des Buchungsvorgangs gibt der Gast ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Miet- bzw. Beherbergungsvertrages ab.

2.3 Der Vertrag kommt durch die Buchungsbestätigung des Vermieters in Textform zustande. Die Buchungsbestätigung enthält insbesondere den Reisezeitraum, den Gesamtpreis, die Anzahl der gebuchten Personen sowie gegebenenfalls gebuchte Zusatzleistungen.

2.4 Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung nach Erhalt auf Richtigkeit zu überprüfen und den Vermieter unverzüglich auf erkennbare Fehler hinzuweisen.

2.5 Buchungen über Drittanbieter wie Booking.com, Airbnb oder vergleichbare Plattformen können zusätzlichen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters unterliegen. Im Verhältnis zwischen Gast und Vermieter gelten ergänzend diese AGB, soweit die Bedingungen des jeweiligen Vermittlers nichts Abweichendes vorsehen.


3. Preise und Leistungen

3.1 Es gilt der zum Zeitpunkt der Buchung angegebene Gesamtpreis.

3.2 Im Übernachtungspreis enthalten sind die in der jeweiligen Buchungsbestätigung bzw. Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen.

3.3 Zusätzlich anfallende Kosten, insbesondere für optionale Zusatzleistungen, werden dem Gast vor deren verbindlicher Buchung transparent mitgeteilt.

3.4 Eine gegebenenfalls anfallende Kur- bzw. Gästebeitragspflicht richtet sich nach den jeweils geltenden kommunalen Vorschriften der Stadt Waldkirchen. Soweit der Vermieter verpflichtet ist, den Gästebeitrag einzuziehen, wird dieser gesondert ausgewiesen bzw. entsprechend abgerechnet.

3.5 Soweit gesetzlich vorgeschrieben, werden die jeweiligen Umsatzsteuern im Preis ausgewiesen.

 

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Die Zahlungsbedingungen, insbesondere Höhe und Fälligkeit einer Anzahlung sowie des Restbetrages, ergeben sich aus der Buchungsbestätigung.

4.2 Sofern nicht anders vereinbart, ist der Restbetrag spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag zur Zahlung fällig.

4.3 Bei kurzfristigen Buchungen, die innerhalb des für die Restzahlung vorgesehenen Zeitraums erfolgen, ist der gesamte Reisepreis unmittelbar nach Vertragsschluss fällig.

4.4 Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang beim Vermieter.

4.5 Gerät der Gast mit einer fälligen Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Vermieter ist nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt, nach erfolgloser angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag zu kündigen und Schadensersatz zu verlangen.


5. Anreise und Abreise

5.1 Das Ferienhaus steht am Anreisetag ab 15 Uhr zur Verfügung.

5.2 Am Abreisetag ist das Ferienhaus bis spätestens 10 Uhr zu verlassen.

5.3 Eine frühere Anreise oder spätere Abreise ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.

5.4 Bei einer verspäteten Abreise kann der Vermieter, soweit ihm hierdurch ein nachweisbarer Schaden oder zusätzliche Kosten entstehen, Ersatz verlangen. Eine pauschale Berechnung einer zusätzlichen Übernachtung erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich und wirksam vereinbart wurde und die Voraussetzungen hierfür vorliegen.

5.5 Die Zugangsdaten bzw. Informationen zum selbstständigen Check-in werden dem Gast rechtzeitig vor der Anreise mitgeteilt, sofern ein kontaktloser Check-in vorgesehen ist.


6. Nutzung des Ferienhauses und maximale Belegung

6.1 Das Ferienhaus darf ausschließlich von der in der Buchungsbestätigung angegebenen Anzahl von Personen bewohnt werden.

6.2 Eine Überschreitung der vereinbarten maximalen Belegung ist nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig.

6.3 Eine Weitervermietung, entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung an Dritte sowie eine Nutzung durch nicht angemeldete Personen ist ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.

6.4 Das Ferienhaus ist pfleglich zu behandeln. Der Gast verpflichtet sich insbesondere, Einrichtung, Inventar, technische Anlagen, Außenanlagen und sonstige zur Verfügung gestellte Gegenstände bestimmungsgemäß zu benutzen.

6.5 Eine Nutzung des Ferienhauses für Veranstaltungen, Partys oder sonstige Zusammenkünfte, die über die vereinbarte Belegung hinausgehen oder zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Nachbarschaft führen können, ist nicht gestattet.


7. Haustiere

7.1 Haustiere sind nur nach vorheriger Zustimmung gestattet.

7.2 Sofern Haustiere im Einzelfall zugelassen werden, kann hierfür ein gesondertes Entgelt vereinbart werden.

7.3 Der Gast haftet für sämtliche Schäden oder zusätzlichen Reinigungskosten, die durch sein Haustier verursacht werden, soweit er diese nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.


8. Sorgfaltspflichten und Schäden

8.1 Der Gast verpflichtet sich, das Ferienhaus, das Inventar und die Außenanlagen sorgfältig und pfleglich zu behandeln.

8.2 Schäden, Mängel oder sonstige Beeinträchtigungen, die während des Aufenthalts entstehen oder festgestellt werden, sind dem Vermieter bzw. dem angegebenen Ansprechpartner möglichst unverzüglich mitzuteilen.

8.3 Der Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch ihn, mitreisende Personen oder von ihm zugelassene Dritte schuldhaft verursacht werden.

8.4 Normale Abnutzung durch den vertragsgemäßen Gebrauch stellt keinen Schaden dar.

8.5 Der Gast darf eigenmächtige Reparaturen oder Veränderungen am Ferienhaus, an technischen Anlagen oder am Inventar nicht vornehmen. In dringenden Fällen ist der Vermieter bzw. die angegebene Kontaktperson unverzüglich zu informieren.


9. Mängel und Beeinträchtigungen

9.1 Der Vermieter bemüht sich, das Ferienhaus in einem ordnungsgemäßen und vertragsgemäßen Zustand zu übergeben.

9.2 Sollte während des Aufenthalts ein Mangel auftreten, hat der Gast diesen dem Vermieter bzw. der angegebenen Kontaktperson möglichst unverzüglich mitzuteilen, damit eine angemessene Möglichkeit zur Abhilfe besteht.

9.3 Der Gast ist verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren an der Beseitigung eines Mangels mitzuwirken und insbesondere zumutbare Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen.

9.4 Gesetzliche Rechte des Gastes wegen Mängeln bleiben unberührt.


10. Endreinigung und Abreise

10.1 Die Endreinigung ist Bestandteil des vereinbarten Preises bzw. wird entsprechend der Buchungsbestätigung berechnet.

10.2 Der Gast hat das Ferienhaus am Abreisetag in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen.

10.3 Geschirr und Küchenutensilien sind gereinigt und vollständig zurückzustellen. Persönliche Gegenstände sind vollständig mitzunehmen und Abfälle entsprechend den bereitgestellten Möglichkeiten zu entsorgen.

10.4 Eine über den gewöhnlichen Umfang hinausgehende Verschmutzung oder notwendige Sonderreinigung kann dem Gast in Rechnung gestellt werden, soweit dieser die zusätzliche Reinigung nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.

 

11. Rücktritt / Stornierung durch den Gast

11.1 Der Gast kann die Buchung vor Reisebeginn stornieren. Die Stornierung muss in Textform, beispielsweise per E-Mail, gegenüber dem Vermieter erklärt werden.

11.2 Im Falle einer Stornierung bleibt der Anspruch des Vermieters auf den vereinbarten Mietpreis grundsätzlich bestehen, soweit gesetzlich zulässig. Der Vermieter muss sich jedoch ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung anrechnen lassen.

11.3 Abweichend hiervon wird dem Gast folgende freiwillige Stornierungsregelung eingeräumt:

  • bis 30 Tage vor Anreise: kostenfreie Stornierung
  • 29-21 Tage vor Anreise: 80 % der Kosten sind vom Gast zu bezahlen.
  • 20-14 Tage vor Anreise: 50 % der Kosten sind vom Gast zu bezahlen.
  • 13–8 Tage vor Anreise: 20 % der Kosten sind vom Gast zu bezahlen.
  • ab 7 Tage vor Anreise sowie bei Nichtanreise: 0 % (Der Gesamtpreis der Buchung ist fällig)

11.4 Die konkrete Stornierungsregelung gilt nur, soweit sie wirksam vereinbart wurde. Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. eine geringere Einbuße entstanden ist.

11.5 Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren, konkret entstandenen Schadens vorbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

11.6 Kann das Ferienhaus für den stornierten Zeitraum ganz oder teilweise anderweitig vermietet werden, werden die daraus erzielten Einnahmen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf den Zahlungsanspruch angerechnet.

11.7 Dem Gast wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.


12. Ersatzperson

12.1 Der Gast kann dem Vermieter eine geeignete Ersatzperson benennen, die an seiner Stelle in den Vertrag eintritt, soweit dem keine berechtigten Gründe entgegenstehen.

12.2 Der Vermieter kann die Ersatzperson insbesondere ablehnen, wenn diese die vereinbarten Voraussetzungen für die Nutzung des Ferienhauses nicht erfüllt oder die maximale Belegung überschritten würde.

12.3 Durch den Eintritt einer Ersatzperson entstehende angemessene zusätzliche Kosten können dem Gast in Rechnung gestellt werden.


13. Rücktritt oder Kündigung durch den Vermieter

13.1 Der Vermieter kann den Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften aus wichtigem Grund kündigen oder vom Vertrag zurücktreten.

13.2 Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn:

  • das Ferienhaus vertragswidrig genutzt wird,
  • die zulässige Personenzahl erheblich überschritten wird,
  • das Ferienhaus vorsätzlich oder grob fahrlässig beschädigt wird,
  • trotz Abmahnung erhebliche Störungen des Hausfriedens verursacht werden,
  • fällige Zahlungen trotz angemessener Fristsetzung nicht geleistet werden,
  • eine Nutzung zu gewerblichen Zwecken, für Veranstaltungen oder sonstige nicht vereinbarte Zwecke erfolgt.

13.3 Gesetzliche Rechte des Vermieters bleiben unberührt.


14. Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände

14.1 Kann der Vermieter die vereinbarte Leistung aufgrund von Umständen, die außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen und deren Folgen trotz zumutbarer Maßnahmen nicht verhindert werden können, ganz oder teilweise nicht erbringen, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

14.2 Dies kann insbesondere bei behördlichen Anordnungen, Naturereignissen, erheblichen Schäden am Gebäude oder vergleichbaren unvorhersehbaren Ereignissen der Fall sein.

14.3 In einem solchen Fall wird der Vermieter den Gast unverzüglich informieren und sich um eine angemessene Lösung bemühen.

14.4 Ein pauschaler Ausschluss gesetzlicher Ansprüche des Gastes wird hierdurch nicht vereinbart.


15. Nutzung von Sauna, Whirlpool und sonstigen Einrichtungen

15.1 Soweit das Ferienhaus über einen Whirlpool, eine Sauna oder sonstige besondere Einrichtungen verfügt, sind diese entsprechend den jeweiligen Nutzungshinweisen und der Hausordnung zu verwenden.

15.2 Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung im Rahmen der gesetzlichen Haftungsvorschriften.

15.3 Kinder dürfen Sauna, Whirlpool und sonstige Einrichtungen nur unter Beachtung der jeweiligen Sicherheitshinweise und der Aufsicht einer geeigneten erwachsenen Person nutzen.

15.4 Sicherheitshinweise und Bedienungsanleitungen sind zu beachten.

15.5 Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch eine unsachgemäße oder vertragswidrige Nutzung entstehen, soweit der Vermieter diese nach den gesetzlichen Vorschriften nicht zu vertreten hat.


16. Haftung des Vermieters

16.1 Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

16.2 Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Vermieter nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

16.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen.

16.4 Für persönliche Gegenstände des Gastes haftet der Vermieter nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

16.5 Der Gast ist für die Sicherung seiner persönlichen Gegenstände selbst verantwortlich.


17. Internet / WLAN

17.1 Die Bereitstellung des WLANs im Ferienhaus erfolgt im Rahmen der technischen Möglichkeiten.

17.2 Der Vermieter übernimmt keine Garantie für eine jederzeit störungsfreie oder uneingeschränkte Verfügbarkeit des Internetzugangs.

17.3 Der Gast verpflichtet sich, den Internetzugang ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften zu nutzen.

17.4 Insbesondere ist die Nutzung des Internetzugangs für rechtswidrige Inhalte, Urheberrechtsverletzungen oder sonstige rechtswidrige Handlungen untersagt.


18. Schlüssel, Zugangscodes und Schließsysteme

18.1 Zugangscodes, Schlüssel oder sonstige Zugangsmittel sind sorgfältig aufzubewahren und dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden.

18.2 Der Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch schuldhafte Weitergabe oder Verlust eines Zugangsmittels entstehen.

18.3 Bei Verlust oder Fehlfunktion eines Zugangsmittels ist der Vermieter bzw. die angegebene Kontaktperson unverzüglich zu informieren.


19. Datenschutz

19.1 Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Gastes ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.

19.2 Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Vermieters.

19.3 Die für die Durchführung des Vertrags erforderlichen Daten dürfen im hierfür notwendigen Umfang verarbeitet und an mit der Vertragsabwicklung beauftragte Dienstleister weitergegeben werden.


20. Gästebeitrag / Melderecht

20.1 Der Gast verpflichtet sich, die für die Anmeldung erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.

20.2 Soweit aufgrund gesetzlicher oder kommunaler Vorschriften eine Meldung oder Erfassung der Gäste erforderlich ist, wird diese entsprechend den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt.

20.3 Ein anfallender Gästebeitrag ist entsprechend den geltenden kommunalen Bestimmungen zu entrichten.

 

21. Anwendbares Recht

21.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

21.2 Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.


22. Gerichtsstand

22.1 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

22.2 Soweit gesetzlich zulässig, ist für Streitigkeiten mit Unternehmern der Sitz des Vermieters als Gerichtsstand vereinbart.


23. Schlussbestimmungen

23.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

23.2 An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

23.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.


Vermieter

Herbst Resorts GmbH
Hopfenstraße 8
85084 Reichertshofen
kontakt@bayerwaldcabin.de